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   BVerwG, 28.09.1998 - 1 B 93.98   

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https://dejure.org/1998,10871
BVerwG, 28.09.1998 - 1 B 93.98 (https://dejure.org/1998,10871)
BVerwG, Entscheidung vom 28.09.1998 - 1 B 93.98 (https://dejure.org/1998,10871)
BVerwG, Entscheidung vom 28. September 1998 - 1 B 93.98 (https://dejure.org/1998,10871)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 125 Abs. 2 S. 3 § 130a S. 2
    Verwaltungsprozeßrecht - Hinweispflicht des Berufungsgerichts auf Entscheidung durch Beschluß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 10.04.1992 - 9 B 142.91

    Vereinfachtes Verfahren - Entscheidung ohne mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1998 - 1 B 93.98
    Auch derartige Stellungnahmen muß das Gericht bei seiner nachfolgenden Entscheidung in Erwägung ziehen (vgl. Beschluß vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 5, S. 5).
  • BVerwG, 04.10.1993 - 6 B 35.93

    Unanfechtbarkeit eines Verwaltungsakts - Beeinträchtigung des Grundrechts der

    Auszug aus BVerwG, 28.09.1998 - 1 B 93.98
    Zwar muß aus den Entscheidungsgründen eines gemäß § 130a VwGO ergangenen Beschlusses erkennbar sein, daß das Berufungsgericht die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis genommen hat (vgl. Beschluß vom 4. Oktober 1993 - BVerwG 6 B 35.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 319, S. 304).
  • VG Darmstadt, 07.02.2011 - 7 L 1768/10

    Gewerbeuntersagung

    Eine feste Grenze, ab welcher Höhe der Steuerschuld Unzuverlässigkeit zu besorgen ist, lässt sich nicht angeben; zumindest bei Hinzutreten weiterer Umstände kann schon ein einmaliger Rückstand in Höhe von rund 5.000 DM (entspricht ca. 2.550 Euro) eine Gewerbeuntersagung rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.9.1998 - 1 B 93/98 -, GewArch 1999, S. 31).
  • BSG, 21.06.2001 - B 7 AL 94/00 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs -

    Eine Anhörungsmitteilung im Sinne der genannten Vorschriften ist vielmehr auch dann zulässig, wenn sich das Berufungsgericht über seine Verfahrensweise noch nicht schlüssig geworden ist, es aber zweckmäßig und sachgerecht erscheint, die äußeren Voraussetzungen für eine Zurückweisung der Berufung durch Beschluß zu schaffen (BVerwG vom 28. September 1998 - 1 B 93/98 -, Gewerbearchiv 1999, 31; vom 11. Juni 1993 - 5 B 66/93 -, Volltext in JURIS; vom 10. April 1992 - 9 B 142/91 -, Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 5, S 5).
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